Das sollten Sie wissen

Wissenswertes über Holz

Oftmals entdeckt der Laie an Holz einen oder mehrere vermeintliche Holzfehler. Diese "Entdeckungen" führen oft zu Verunsicherungen und Fehlannahmen bezüglich der Qualität, Tragfähigekeit und Dauerhaftigkeit der Ware.

Jedoch hat Holz Eigenschaften und Eigenheiten, die keinerlei Auswirkungen auf diese Kriterien haben und keine Grundlage für Eine Reklamation darstellen:

 

Rissbildungen zum Beispiel, Äste, Bläuebildung (Ursache ist ein Pilz, welcher im Trockenbereich sofort abstirbt) oder Vergrauung unbehandelter Ware stellen eine zu tolerierende optische Einschränkung von Bauholz da und haben keinerlei Einwirkungen auf den gewöhnlichen Einsatzzweck.

 

Handelsübliche Krümmungen und Drehungen sind ebenfalls zu tolerieren da es sich hierbei um ganz natürliche und holztypische Merkmale handelt, die unvermeidbar und beim Holzkauf prinzipiell in Betracht zu ziehen sind. Holz ist und bleibt ein individuelles Naturprodukt mit allen seinen Vor- und Nachteilen in der Verwendung am Bau.

 

Bei frischem Schnittholz kann es zu einem Auftreten des grünen Holzschimmels (Trichoderma Lignorum) mit einem grauweißen bis grauschwarzen Schimmelbelag aufgrund von überdurchschnittlicher Holz- und Baufeuchtigkeit und/oder stehender Luft kommen. Die wasserlöslichen Holzschutzsalze, die zur vorbeugenden Imprägnierung handelsüblich eingesetzt werden, sind wirksam gegen alle holzzerstörenden Pilze, wie Hausschwamm, Kellerschwamm etc. und Insekten, jedoch nicht gegen Schimmelpilze.

 

Holzschimmelpilze, zu denen auch die bekannten Bläuepilze gehören, haben als Holzzerstörer keine Bedeutung, da sie sich nur von den Zellinhaltsstoffen ernähren und die Zellwände nicht abbauen. Die Festigkeit des Holzes wird daher nicht beeinträchtigt.

 

Mit Austrocknung des Holzes wird ein weiteres Wachsen des Holzschimmels unterbunden. Eine Schädigung braucht nicht befürchtet zu werden. Die Pilze sterben ab und der zusammengefallene Pilz kann abgebürstet werden.

 

Die verursachte Verfärbung bzw. der Schimmelbelag ist gemäß DIN 4074 zulässig und stellt lediglich eine optische Beeinträchtigung da, die bei nicht sichtbarem Einbau zu vernachlässigen ist.

 

Eine weitere ausführliche Themenbehandlung kann man z.B. im Handbuch der Holzkonservierung von Prof. Dr. Johannes Liese, erschienen im Springerverlag, nachlesen. Sollte es trotzdem einmal Grund zu einer gerechtfertigten Beanstandung geben, wird selbstverständlich jeder Reklamation mit gebotener Sorgfalt nachgegangen.