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Angesichts der derzeit immer noch um sich greifenden Corona-Lage gelten besondere Schutzmaßnahmen.
Gemäß der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gelten ab einem Inzidenzwert ab 100 infizierte Personen je 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen besondere Schutzmaßnahmen. Unter anderem ist der Verkauf von Ware nur noch in Form von "click&collect" zulässig.
- Bestellung der Ware per Telefon, Telefax oder Email
- Vereinbarung eines Abholtermin
- Hinterlassung der Kontaktdaten in schriftlicher Form
- Tragen einer medizinischen Schutzmaske
- Abholung der Ware so kontaktlos wie möglich
Wir halten alle Kunden dazu an, diese Vorschriften zu beachten!